Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Daniel Paira 

  • 1 Geltung und Vertragsinhalt 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Vertragsbestandteil sämtlicher  Verträge zwischen der Hundeschule Daniel Paira – nachfolgend auch „Hundeschule“  – und Kunden, die Dienstleistungen der Hundeschule (Einzel- und Gruppentraining, mobiles Coaching  und vor Ort beim Kunden etc. – nachfolgend auch „Coaching“ – in Anspruch nehmen oder an  Seminaren, Webinaren, Workshops etc. – nachfolgend auch „Veranstaltungen“ – teilnehmen, die  von der Hundeschule organisiert und durchgeführt werden. 

1.2 Der Kunde erhält im Rahmen der Coachings und Veranstaltungen lösungsorientierte  Handlungsvorschläge, Informationen und Anleitungen in Bezug auf den Umgang mit seinem Hund  und die Ausbildung und Auslastung des Hundes. Die Hundeschule schuldet lediglich  Beratungsleistungen; die Hundeschule schuldet keinen Ausbildungs-, Beratungs- oder Lernerfolg. 

1.3 Die Themen und Inhalte von Veranstaltungen richten sich jeweils nach den Vorankündigungen und  Angeboten der Hundeschule. 

  • 2 Preise 

2.1 Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundeschule richten sich nach der jeweils im  Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und Leistungskonditionen, die die Hundeschule auf  Ihrer Internetpräsenz https://hundeschule-daniel-paira.de/ veröffentlicht. Davon abweichend können  die Preise für Leistungen der Hundeschule auch individuell, insbesondere nach Leistungsgegenstand,  Art des Coaching, Coaching-Inhalten und -formen vereinbart werden. 

2.2 Die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen richten sich nach den Angeboten bzw. Ankündigungen. 

2.3 Sämtliche Preisangaben und Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils  gesetzlich geltenden Höhe, soweit Umsatzsteuer abzuführen ist. 

  • 3 Teilnahme eines Hundes an Coachings, und Veranstaltungen, Zusammensetzung von Coaching  Gruppen, Ort und Zeit der Coachings, Übertragbarkeit  

3.1 Ein Hund/Hund-Halter-Team darf an Coachings nur dann teilnehmen, wenn der Kunde mit dem  Anmeldeformular in Textform erklärt hat, dass 

  1. a) der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über Impfschutz gegen die im  Anmeldeformular des Kunden jeweils konkret bezeichneten Erkrankungen verfügt. Die  Hundeschule ist berechtigt, vor Beginn des Coachings die Vorlage eines Impfpasses oder eines  anderen Impfnachweises zu verlangen, 
  2. b) der Hund – soweit rechtlich vorgeschrieben – ordnungsbehördlich gemeldet ist bzw. der Kunde – soweit rechtlich vorgeschrieben – über eine Erlaubnis zur Haltung seines Hundes verfügt, 
  3. c) für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und besteht, 
  4. d) der Hund nicht unter Erkrankungen leidet, die seine Leistungsfähigkeit einschränken, oder  Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt. bzw. der  Kunde im Anmeldeformular angegeben hat, unter welchen leistungsbeeinträchtigenden Erkrankungen der Hund leidet und/oder welche Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige  Aggressivität oder Ängstlichkeit der Hund zeigt sowie 

  

  1. e) keine ordnungsbehördlichen Verfügungen (z.B. Leinen- und Maulkorbzwang,  Gefährlichkeitsfeststellung) gegenüber dem Hund ergangen sind bzw. der Kunde im  Anmeldeformular solche angegeben hat. 

Der Kunde hat der Hundeschule unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn nach der Anmeldung des  Hundes Änderungen bezüglich der zu a) bis e) genannten Sachverhalte eintreten. 

3.2 Während der Coachings ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen des/der für die Hundeschule  tätigen Coaches zu folgen und an einem störungsfreien Ablauf der Ausbildung mitzuwirken. 

3.3 Die Hunde sind während der Coachings und Veranstaltungen generell an der Leine zu führen, es sei  denn, die Hundeschule weist den Kunden ausdrücklich an, seinen Hund abzuleinen. Das Ableinen des  Hundes geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden. Die Verwendung von Stachelhalsbändern  sowie sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist untersagt. Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit  und Geeignetheit seiner Ausrüstung verantwortlich. 

3.4 Die Verwendung von Reizobjekten, Futter („Leckerlis“), oder Ausbildungshilfen (wie z.B.  „Trainings-Discs“) während der Coachings ist nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule  zulässig. 

3.5 Der Kunde ist, soweit er eine Hündin hält, verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn des Coachings  oder der Veranstaltung über eine Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Soweit der Ablauf von  Coachings und Veranstaltungen aufgrund der Läufigkeit einer Hündin nach Einschätzung der  Hundeschule beeinträchtigt werden könnte, behält sich die Hundeschule vor, die Hündin zeitweise  von Coachings, die in Gruppen stattfinden, oder Veranstaltungen auszuschließen. Versäumte  Coachings und Veranstaltungen werden nach Abstimmung mit dem Kunden und unter  Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt. 

3.6 Die Zuordnung eines Kunden/Hundes zu einer Coaching-Gruppe erfolgt durch die Hundeschule. 

3.7 Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, bei Unverträglichkeit von Hunden untereinander Kunden  einer anderen Coaching-Gruppe zuzuordnen. Die Hundeschule ist des Weiteren berechtigt, ein  Coaching nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Kunden zeitweise oder dauerhaft aus einer  Coaching-Gruppe oder von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn 

  1. a) es zu anhaltenden aggressiven Auseinandersetzungen oder Unverträglichkeiten zwischen  teilnehmenden Hunden kommt oder 
  2. b) Kunden Anweisungen der Hundeschule trotz einer Abmahnung nicht befolgen oder 
  3. c) Kunden trotz einer Abmahnung durch die Hundeschule tierschutzwidrige Hilfsmittel nutzen oder  gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen oder 
  4. d) von Kunden oder von Hunden Gefahren oder Störungen des Coachings oder einer Veranstaltung  ausgehen und der Kunde die Gefahr oder die Störung trotz Aufforderung der Hundeschule nicht  unverzüglich unterlässt bzw. unterbindet. 

3.8 In den Fällen des Ausschlusses gemäß Absatz 3.7 a) erfolgt eine anteilige Rückerstattung der  Vergütung für das abgebrochene oder entfallende Coaching, es sei denn, das abgebrochene oder  entfallende Coaching wird wiederholt oder der Kunde wird einer anderen Coaching-Gruppe  zugewiesen. In den übrigen Fällen des Ausschlusses, Absatz 3.7 b) – d), erfolgt keine Rückerstattung  der Vergütung für das Coaching oder die Veranstaltung, von der der Kunde ausgeschlossen wird.

 

3.9 Ort und Zeit der Coachings werden unter Berücksichtigung des Coaching-Ziels und – Gegenstands  von der Hundeschule bestimmt und dem Kunden rechtzeitig vor Beginn des Coachings z.B. per  Internet-Link mitgeteilt. 

3.10 Kunden, die bis zu dreimal nicht an einem Gruppen-Coaching teilnehmen, erhalten für jeden Fall der  Nicht-Teilnahme ein online-Einzel-Coaching mit einer Dauer von 20 Minuten. Darüber hinaus werden  Fehlzeiten bei Gruppen-Coachings nicht kompensiert. 

3.11 Der Anspruch auf Inanspruchnahme von Coaching-Leistungen ist nicht auf Dritte übertragbar.  Familienmitglieder des Kunden etc. können den Hund des Kunden in Abstimmung mit der  Hundeschule während des Coachings führen. 

  • 4 Kündigung des Vertrages durch die Hundeschule 

Die Hundeschule ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer  Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 

4.1 ein Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bei Fälligkeit zahlt, 

4.2 ein Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere die Regelungen gemäß § 3 1. b) – d) verletzt oder  der Zuordnung zu einer anderen Coaching-Gruppe widerspricht, 

4.3 ein Kunde oder ein Hund eines Kunden den/die für die Hundeschule tätigen Coach, andere Kunden  oder Personen oder andere Hunde gefährdet, 

4.4 ein Hund während der Ausbildung aggressives oder zerstörerisches Verhalten – Aggression gegen  Menschen oder Tiere, Zerstörung von Einrichtungen und Gegenständen der Hundeschule – zeigt. 

  • 5 Verhinderung, Verspätung, geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt bei Coachings und  Veranstaltungen 

5.1 Kann ein Coaching wegen Erkrankung oder Verhinderung des für die Hundeschule tätigen Coaches,  aufgrund extremer Wetterverhältnisse oder anderer unvorhersehbarer, von der Hundeschule nicht zu  vertretender Ereignisse nicht stattfinden, wird das Coaching in Abstimmung mit dem/den betroffenen  Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt ggfs. auch im Rahmen einer anderen Coaching-Gruppe und  unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots  nachgeholt. 

5.2 Erscheint ein Kunde nicht oder erheblich verspätet zu einem vereinbarten Einzel-Coaching, besteht  der Vergütungsanspruch der Hundeschule in voller Höhe fort. Das gilt nicht, wenn der Kunde die  Teilnahme an dem Coaching 24 Stunden vor dessen Beginn absagt oder der Kunde sein  Nichterscheinen z.B. wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht zu vertreten  hat. In diesem Fall wird das versäumte Coaching unter Berücksichtigung der Kapazitäten und  Auslastung der Hundeschule nachgeholt. Erscheint der Kunde nicht innerhalb von 25 Minuten nach  dem vereinbarten Trainingsbeginn, ist die Hundeschule berechtigt, den Trainingsort zu verlassen. Der  Kunde hat keinen Anspruch, dass das – teilweise – versäumte Coaching nachgeholt oder das Coaching  um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird. 

5.3 Die Hundeschule ist berechtigt, Gruppen-Coachings abzusagen, zu verschieben oder Coaching Gruppen zusammenzulegen, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Kunden zu dem Coaching  erscheint bzw. Kunden ihre Teilnahme absagen. Das Coaching wird im Falle der Absage oder des  Verschiebens unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule und des  aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

 

5.4 Die Hundeschule ist berechtigt, Veranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.  Die Hundeschule wird den betroffenen Kunden die Absage unverzüglich per e-mail mitteilen und den  betroffenen Kunden die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn eine  Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Umständen ausfällt, die die Hundeschule  nicht zu vertreten hat. 

  • 6 Rücktritt von Veranstaltungen durch den Kunden; vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung 

6.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zurücktreten. Der  Rücktritt ist per e-mail an die e-mail-Adresse info@hundeschule-daniel-paira.de zu erklären. 

6.2 Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der  Teilnahmegebühr. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Stornogebühr bei Rücktritt 

  1. a) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebühr b) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Teilnahmegebühr c) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr 

Die Storno-Gebühr verringert sich auf den der Hundeschule tatsächlich entstandenen  Vermögensnachteil, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Hundeschule nur ein  Vermögensnachteil in dieser Höhe entstanden ist. 

Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für Veranstaltungen zu benennen. Die Hundeschule  ist berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen. 

Benennt der Kunde einen Ersatzteilnehmer, den die Hundeschule nicht ablehnen kann, oder findet die  Hundeschule einen Ersatzteilnehmer, schuldet der Kunde im Fall des Rücktritts lediglich die  Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr. 

6.3 Verlässt der Kunde eine Veranstaltung vor deren Beendigung, hat er keinen Anspruch auf teilweise  Erstattung der Verhütung. 

  • 7 Haftung; Hausordnung 

7.1 Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an Coachings und Veranstaltungen der Hundeschule teil. 

7.2 Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Verfügungen, Anordnungen oder Auflagen, die in Bezug auf  einen Hund erlassen worden sind, während des Coachings ist ausschließlich der Hundehalter  verantwortlich. Die Hundeschule trifft insoweit keine wie auch immer geartete (Mit)Verantwortung. 

7.3 Der Kunde haftet für alle von ihm und/oder seinem Hund während der Teilnahme an Coachings und  Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn  der Kunde seinen Hund im Rahmen eines Coachings auf Weisung der Hundeschule ableint. 

7.4 Die Haftung der Hundeschule ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss  ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des  Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche  Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erstermöglichen und auf die der  Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen  oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Hundeschule nur für  den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der Gegenleistung des chadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit. 

7.5 Die hier in § 7 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter  und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht  werden. 

7.6 Der Kunde stellt die Hundeschule von Schadensersatzansprüchen Dritter, die den Kunden während  des Coachings begleiten, frei. Die Freistellung gilt nicht in den Fällen von Abs. (4) Sätze 2 und 3. 

7.7 Auf dem Trainingsgelände der Hundeschule – soweit vorhanden – und in den Veranstaltungsräumen  gilt die Hausordnung der Hundeschule, die an den genannten Orten ausgehängt ist. 

  • 8 Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule, Erstellung von Bildmaterial durch den  Kunden 

8.1 Die Hundeschule ist berechtigt, während der Coachings und Veranstaltungen Bild- und  Tonaufnahmen von Kunden und/oder Hunden zu fertigen und diese Aufnahmen zur Darstellung des  Coaching- und Veranstaltungsangebots auf den Internetpräsenzen https://hundeschule-daniel-paira.de/ zu veröffentlichen oder für Fachpublikationen, Fachbücher, Lehr- und Schulungsunterlagen oder zu  Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Anfertigung und Nutzung  solcher Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in Textform. 

8.2 Der Kunde darf von Coachings und Veranstaltungen Bild- oder Tonaufzeichnungen auf welchem  Speichermedium auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule in Textform  anfertigen. Der Kunde darf solche Bild- und Tonaufzeichnungen ausschließlich für private nicht  gewerbliche Zwecke nutzen. 

  • 9 Urheberrecht 

Sämtliche Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Anleitungen, Handouts, Bild- oder Tonmaterial etc. der  Hundeschule, die dem Kunden im Rahmen und aus Anlass der Teilnahme an Coachings und Veranstaltungen  ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist  ausschließlich für private Zwecke des Kunden erlaubt. Sämtliche Rechte im Sinne von § 15 UrhG – z.B.  Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe durch Bild- und Tonträger etc. – stehen ausschließlich der  Hundeschule zu. Dem Kunden sind sämtliche Verwertungshandlungen im Sinne von § 15 UrhG untersagt. 

  • 10 Schlussbestimmungen 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und der zwischen der Hundeschule und dem Kunden  geschlossene Vertrag hiervon unberührt. 

© HUNDETRAINER-GP

 

Stand 06/2023 

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